Die ÖbVI sind beliehene Freiberufler, denen der Staat ihre hoheitlichen Aufgaben übertragen hat. Das heißt, sie arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktion. Sie führen zum
Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster durch. Zudem gehören sämtliche Vermessungsaufgaben, beispielsweise im Hoch-, Tief- und Straßenbau zu ihrem Aufgabenbereich.
Datenverarbeitung:
Digitalisieren von Karten und Plänen, Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern, (z.B. Leitungs-, Baum-, Gebäude-, Deponiekataster)
Bewertung:
Verkehrswertgutachten für Grundstücke, Mitarbeit in den Fachausschüssen der Kreise und Kommunen, Gutachterliche Tätigkeit in Grenz- oder Baustreitigkeiten
Bodenordnung:
Mitarbeit bei Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Mitarbeit bei der Baulandumlegung nach dem BauGB
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